CAPE 10 – SOCIAL IMPACT HYBRID BOND

CAPE 10 – Haus der Zukunft und sozialen Innovation soll als Paradebeispiel für „Social Entrepreneurship“ gelten.

Die Finanzierung des Projektes erfolgt über einen Immobilienkredit, durch private Investoren, Sponsoring, Spenden und eine spezielle Anleiheform, einem sogenannten CAPE 10 Social Impact Hybrid Bond. Die soziale Zielsetzung des Projekts in Kombination mit der innovativen, gemischten Nutzung des Gebäudes CAPE 10, machen dieses spezielle Instrument besonders geeignet. Der Social Impact Hybrid Bond ist eine tief nachrangige, hypothekarisch im zweiten Rang besicherte Schuldverschreibung, mit der eine konkrete soziale Wirkung entfaltet werden soll. Im gegenständlichen Fall erfolgt die Rückführung der Mittel planmäßig durch Mieteinnahmen aus in CAPE 10 verfügbaren Flächen.

Mit diesem Instrument werden Investoren angesprochen, die neben oder zusätzlich zu einer im Sozialbereich üblichen Spende einen Betrag von mindestens EUR 100.000 in das gegenständliche Projekt investieren. Der zu erwartende Ertrag liegt deutlich unter marktüblichen Konditionen einer nachrangigen Anleihe. Damit wird der soziale Aspekt des Investments von Seiten der Investoren nachvollziehbar unterstrichen.

Angaben zum CAPE 10 Social Impact Hybrid Bond 2019 – 2044 in EUR

Emittentin: CAPE 10 Errichtung & Betrieb GmbH
Zahlstelle: Oberbank AG
Mittelverwendung: Errichtung CAPE 10 – Haus der Zukunft und sozialen Innovation
Status: Nachrangig: diese Art der Schuldverschreibung stellt wirtschaftliches Eigenkapital dar; im schlimmsten Fall kann es zu einem Totalausfall des Investments kommen.
Sicherheiten: Hypothekarisch besichert im 2. Rang
Markt: keine öffentliche Notierung
Emissionsvolumen: beabsichtigt EUR 1.500.000
Emissionszeitpunkt: 01.07.2019
Zeichnungsfrist: bis 30.11.2019 (Verlängerung der ursprünglich bis 28.06.2019 festgesetzten Zeichnungsfrist)
Laufzeit: 25 Jahre
Emissionskurs: 100 %
Rückzahlung: 100 %
Stückelung: EUR 100.000

KUPON & ERGEBNISBETEILIGUNG*

ANFANGSPERIODE
Kupon: p.a. 1,00 % p.a. (vor Steuern). Nach 10 Jahren wird der Kupon auf 2,5 % p.a. (vor Steuern) erhöht und zusätzlich ein ergebnisabhängiger Anteil von 20% des adjustierten Jahresüberschusses eingeräumt. Der ergebnisabhängige Anteil des adjustierten Jahresüberschusses verringert sich ab Tilgung entsprechend dem Ausmaß der Tilgung. Bei Eintreten aller Planannahmen kann sich ein Gesamtertrag von knapp mehr als 3% (vor Steuern und Kosten) über die gesamte Laufzeit ergeben.
Kupontermine: p.a. 1

RÜCKZAHLUNG*

Tilgungsstruktur: Kapitalraten
Tilgungsfreie Periode: 15 Jahre – die Tilgung startet nach 15 Jahren und wird dann bis zum Ende der Laufzeit anteilig erfolgen.
Beginn Rückzahlung SIHB: 01.07.2035
Vorzeitige Rückzahlung durch Emittentin: ab dem 01. Juli 2029 jederzeit zum Nominale möglich

* Bei Jahresfehlbetrag, Bilanzverlust und/oder aufgebrauchtem Bankguthaben besteht kein Anspruch auf Kuponauszahlungen, ergebnisabhängigen Anteil und vorgesehene Rückzahlungen. Während Kuponzahlungen und ergebnisabhängiger Anteil grundsätzlich ausfallen und nicht nachgeholt werden, bleibt der Anspruch auf Rückzahlung aufrecht und erfolgt in diesen Fällen zeitverzögert.

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Bitte richten sie diese an CAPE 10 – HAUS DER ZUKUNFT UND SOZIALEN INNOVATION, Alfred-Adler-Straße, A-1100 Wien,
Tel.: +43 1 955 22, E-Mail: office@cape10.at

 

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